Viele legen ja Wert auf KI, das must ich erfragen. Soweit übersteigt das mein Wissen. Zitat einer KI...
2. Die Drosselung gilt für die Gerätekategorie
Wenn der Netzbetreiber das Signal zur Drosselung schickt, gilt die Leistungsgrenze für den gesamten Haushalt bzw. für alle Ladestationen zusammen. Es gibt dabei zwei Rechenwege, je nachdem, wie deine Geräte gesteuert werden: [1, 2]
- Direkte Steuerung (ohne Energiemanagementsystem): Jede angemeldete Wallbox/Steckdose wird einzeln über ein Relais oder Steuerkabel auf maximal 4,2 kW gedrosselt. Steckst du das Auto an die andere Dose um, empfängt diese genau dasselbe Drosselsignal. [1, 2]
- Gleichzeitigkeitsfaktor (mit Energiemanagementsystem/EMS): Hast du mehrere steuerbare Geräte (z. B. zwei Wallboxen oder eine Wallbox und eine Wärmepumpe), wird ein Gesamtwert für dein Haus errechnet. Bei zwei Ladestationen gilt ein sogenannter Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,8. Dem gesamten System stehen dann im Dimm-Fall 4,2 kW × 2 × 0,8 = 6,72 kW zur Verfügung. Diese Leistung kannst du frei aufteilen (z. B. lädt ein Auto mit 4,2 kW und das andere mit 2,5 kW) – aber 11 kW an einer Dose sind auch hierbei gesperrt. [1, 2]
Wie sieht es mit normalen Haushaltssteckdosen aus?
Normale Schukosteckdosen (2,3 kW) fallen nicht unter die Steuerbarkeit. Du könntest theoretisch dort ein Notladekabel einstecken. Da das aber ohnehin viel langsamer lädt als die gedrosselte Starkstromsteckdose (4,2 kW), bringt das keinen Vorteil und belastet die Hausinstallation bei Dauerlast unnötig.
Grüße Andreas