Die 6% gibt es ab Veranlagunszeiträume 2019 nicht mehr. Jetzt sind es 1,8 % pro Jahr
In aller Regel kann das Finanzamt 4 Jahre zurück gehen.
LG Alex
Die 1,8% Zinsen p.a. kann ich (hüstel) heute bestätigen. Meine Einkommensteuererklärungen, insbesondere ab 2021 waren übrigens vollständig und korrekt.
Die Frage ist: muss ich jetzt bei meinem (schon vorletzte Woche) vollständig eingereichten Bafa-Förderantrag die gescannten bisherige Einkommensteuerbescheide für 2023/2024 durch die vorgestern vom Finanzamt "geänderten" Einkommensteuerbescheide für 2023/2024 ersetzen?
Zum Zeitpunkt der Abgabe des Förderantrags vorletzte Woche hatte ich die beiden jeweils aktuellsten Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes, die mir vorgelegen hatten, eingereicht.