Na klar hätte ich da gewartet.
Und beim Twingo, wenn er dann da ist, werden wir den 2023er und 2024er nehmen, obwohl der 2025er dann schon da ist. Aus dem einfachen Grund, weil wir im letzten Jahr deutlich mehr Kapitalerträge hatten als 23 und 24. Ist ein glatter Tausender mehr Förderung in dem Fall. 
In den BaFa-Richtlinien steht ausdrücklich:
"Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen wird grundsätzlich anhand
der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes nachgewiesen. Für jede im Sinne von Buchstabe k Satz 1 zum
Haushaltseinkommen beitragende Person wird das anzusetzende Einkommen als Durchschnitt der in den beiden
jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellsten Einkommensteuerbescheiden des Finanzamtes ausgewiesenen
zu versteuernden Einkommen ermittelt."
Jetzt wird es haarig: Wenn am Tag der Antragstellung schon ein EKSt-Bescheid 2025 vorliegt, MUSS der zusammen mit dem 24er-Bescheid eingereicht werden.
Auch wenn die Rechtskraft durch Einspruch nicht gegeben ist, sind die Zahlen verbindlich, spätestens nach Erledigung des Widerspruches.
Denk mal daran, dass die Steuerbescheide in Teilen für vorfäufig erjklärt werden, weil zu manchen Positionen Einsprüche erhoben wurden und bei Gericht anhängig sind.
Die BaFa-Behörde darf bei den Finanzbehörden Einkünfte einholen, ob schon ein 25er Bescheid erstellt wurde. Ob die das machen, weiß ich nicht,
Freundlicher Tip von mir, wenn der Antrag schon gestellt ist: Füße stillhalten!
