Winterreifen in 16 Zoll - Welcher Load-Index ?

  • Hallo zusammen,

    unser Twingo wird mit 18 Zoll Sommerreifen geliefert, jetzt suche ich 16 Zoll Alus mit Winterreifen.

    Für die Reifen steht im COC 195/60R16 93, also ein Load-Index von 93 = 650kg/Rad oder 1300kg/Achse.

    die 18-Zöller haben einen Load-Index von 90, also 600kg/Rad oder 1200kg/Achse.

    Wenn ich jetzt einen 16zöller im Internet konfiguriere, für den Twingo, wird oft ein Load-Index von 89 vorgeschlagen.

    Die maximale Achslast beträgt übrigens bei unserem Twingo 877 kg vorne und 799 kg hinten. Der Load-Index von 89 ist also mehr als ausreichend.

    Aber was sagt der TÜV-Prüfer ? Welche Erfahrungen habt ihr ?

    Mein Favorit wäre übrigens ein Conti.

  • Aber was sagt der TÜV-Prüfer ?

    Das kann nur der TÜV-Prüfer selbst beantworten.


    Grundsätzlich gilt die COC-Angabe.

    Ich würde vorsichtig behaupten, dass nicht jeder TÜV-Prüfer ganz genau hinschaut. Aber das lässt ja keine Rückschlüsse darauf zu, wie das bei dir ist.


    Wenn du sagst, dir wird das online vorgeschlagen… ist da vielleicht eine Felge dabei, für die eine Freigabe für 89 vorliegt?

    Wenn die Felge für 89 beim Twingo freigegeben ist, kannst du die verwenden. Aber eben nur die.


    Ob 89 auf anderen Felgen akzeptiert wird, entscheidet letztlich der TÜV.

  • Das Fahren mit Reifen, deren Loadindex (89) niedriger ist als der in den Fahrzeugpapieren eingetragene Wert (93), ist sowohl in Österreich als auch in Deutschland strikt verboten. Eine Abweichung nach unten ist beim Tragfähigkeitsindex (im Gegensatz zum Geschwindigkeitsindex bei Winterreifen) grundsätzlich nicht zulässig. [1, 2]
    Der Unterschied in Zahlen: Ein Loadindex von 93 steht für eine maximale Tragfähigkeit von 650 kg pro Reifen. Ein Index von 89 erlaubt lediglich 580 kg. Sie unterschreiten die geforderte Traglast damit um 70 kg pro Rad (280 kg auf das gesamte Fahrzeug gerechnet). [1]
    Das sind die rechtlichen, finanziellen und sicherheitsrelevanten Konsequenzen in beiden Ländern:

    1. Rechtliche Konsequenzen in Österreich
    In Österreich stellt die Montage von Reifen mit zu geringer Traglast eine gravierende Verletzung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kraftfahrzeugs dar (§ 103 i.V.m. § 134 Kraftfahrgesetz - KFG). [1, 2]

    • Erlöschen der Zulassung / Kennzeichenabnahme: Da Gefahr im Verzug vorliegt (der Reifen kann unter Belastung bersten), kann die Polizei das Fahrzeug an Ort und Stelle stilllegen und die Kennzeichentafeln abnehmen. [1]
    • Hohe Geldstrafen: Der theoretische Strafrahmen für technische Mängel, die die Verkehrssicherheit gefährden, reicht im KFG bis zu 10.000 Euro. In der Praxis werden bei einer normalen Verkehrskontrolle meist Anzeigen im dreistelligen Euro-Bereich ausgestellt. [1, 2]
    • Verweigerung des „Pickerls“ (§ 57a-Begutachtung): Bei der jährlichen Überprüfung wird dies als „Schwerer Mangel“ (SM) oder „Gefahr im Verzug“ (GV) eingestuft. Sie erhalten kein neues Pickerl. [1]

    2. Rechtliche Konsequenzen in Deutschland
    Auch in Deutschland erlischt durch die unzulässige Bereifung die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. [1, 2]

    • Bußgeld und Punkte: Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog wird das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis geahndet. Das reine Fahren kostet 50 Euro. Liegt zusätzlich eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vor (was bei unzureichender Reifentraglast praktisch immer argumentiert wird), drohen 90 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg (zuzüglich Gebühren von ca. 28,50 Euro, also insgesamt rund 118,50 Euro).
    • Untersagung der Weiterfahrt: Auch die deutsche Polizei kann die Weiterfahrt bis zur Montage zulässiger Reifen untersagen.
    • Keine TÜV-Plakette: Bei der Hauptuntersuchung (HU) gilt dies als „Erheblicher Mangel“, die Plakette wird verweigert. [1, 2, 3]

    3. Versicherungstechnische Folgen (beide Länder)

    • Kaskoversicherung: Bei einem Unfall kann die eigene Voll- oder Teilkaskoversicherung die Regulierung des Schadens am eigenen Auto wegen „grober Fahrlässigkeit“ vollständig verweigern oder massiv kürzen. [1, 2]
    • Haftpflichtversicherung: Die Kfz-Haftpflicht bezahlt zwar den Schaden des Unfallgegners, wird Sie jedoch aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis/Zulassung in Regress nehmen (in Deutschland üblicherweise bis zu 5.000 Euro, in Österreich je nach Obliegenheitsverletzung ähnlich). [1]

    4. Sicherheitsrisiken
    Die Reifen sind strukturell nicht für das Gewicht des Fahrzeugs ausgelegt. Bei hoher Beladung (z. B. Urlaubsfahrt) oder hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn kommt es zu extremer Hitzeentwicklung im Reifeninneren. Dies kann zu einer unbemerkt fortschreitenden Karkassenschädigung und im schlimmsten Fall zu einem plötzlichen Reifenplatzer führen. Zudem verschlechtern sich das Brems- und Lenkverhalten deutlich. [1, 2, 3]

    Gibt es eine Ausnahme?
    Es gibt eine seltene Ausnahme, falls es sich um ein älteres Fahrzeug handelt (meist Erstzulassung vor 2005). Damals haben Hersteller oft deutlich überdimensionierte Traglasten eingetragen. Wenn die rechnerische Hälfte der maximalen Achslast (zu finden in den Zulassungspapieren unter den Achslast-Feldern) immer noch kleiner oder gleich der Tragfähigkeit des 89er-Reifens (also 580 kg) ist, kann der Reifen unter bestimmten Umständen legal fahrbar sein. [1, 2, 3]
    Bei modernen Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung gilt das jedoch praktisch nicht mehr. Zudem müssen bei hohen Geschwindigkeiten (ab 210 km/h) zusätzliche Traglastabschläge berücksichtigt werden. [1, 2]

    Herzliche Grüße
    gklein = Georg Klein

    . . . (seit 22.Oktober 2026 Fahrer eines Twingo 4 Techno mangogelb)

  • Ich konnte als Österreicher keine Ganzjahresreifen ab Werk bestellen. Ich habe meinen Händler beauftragt, mir Continental AllSeasonContact 2 Reifen sofort vor Auslieferung am 22.10.26 zu montieren. Dafür musste ich 690 Euro aufzahlen und habe die unbenützten Sommerreifen ausgefolgt bekommen. Nun stellte ich fest, dass man mir Reifen mit Load-Index 89 aufgezogen hat, obwohl es den gleichen Reifentyp auch mit dem vorgeschriebenen Loadindex 93 gibt.


    Ich habe gestern per Mail reklamiert und erwarte, dass man mir die Reifen kostenlos gegen korrekte Reifen tauscht. Die Reifen sind wie neu (nämlich weniger als 200km gefahren).


    Das Auto steht derzeit in meiner Garage. Ich glaube, es muss zum Reifenwechsel abgeschleppt werden, damit ich das für eine Polizeikontrolle oder einen eventuellen Unfall hohe Risiko nicht tragen muss.

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    In der Dimension 195/60 R16 gibt es den Ganzjahresreifen Continental AllSeasonContact 2 primär in zwei verschiedenen Ausführungen: [1]

    • Standard-Variante (89H):
      • Traglastindex: 89 (bis zu 580 kg pro Reifen).
      • Geschwindigkeitsindex: H (zugelassen bis 210 km/h).
      • EU-Reifenlabel: Rollwiderstand C, Nasshaftung B, Rollgeräusch 71 dB (Klasse B). [1, 2, 3]
    • Verstärkte Variante (93H XL):
      • Traglastindex: 93 (Extra Load / verstärkt für höhere Traglast bis zu 650 kg pro Reifen).
      • Geschwindigkeitsindex: H (zugelassen bis 210 km/h).
      • EU-Reifenlabel: Rollwiderstand B (effizienter als die Standard-Version), Nasshaftung B, Rollgeräusch 72 dB. [1]

    Gemeinsame Eigenschaften aller Varianten:

    Beide Versionen besitzen serienmäßig die EVc-Kennzeichnung (optimiert für Elektro-, Hybrid- und Verbrennerfahrzeuge), das 3PMSF-Symbol (Schneeflocke für volle Winterzulassung) sowie das laufrichtungsgebundene V-Profil der zweiten Generation. [1, 2, 3, 4, 5, 6]
    Spezialtechnologien von Continental wie ContiSeal (selbstdichtende Schicht) oder SSR (Runflat) sind in dieser spezifischen Reifengröße üblicherweise nicht separat verfügbar. [1, 2]

    Suchen Sie die Reifen für ein

    Elektrofahrzeug, einen

    schwereren Kombi/SUV (wozu die XL-Variante ratsam wäre) oder für einen klassischen

    Kompaktwagen? Ich kann Ihnen helfen, die passende Version für Ihr genaues Fahrzeugmodell zu bestimmen.

    Herzliche Grüße
    gklein = Georg Klein

    . . . (seit 22.Oktober 2026 Fahrer eines Twingo 4 Techno mangogelb)

    Einmal editiert, zuletzt von gklein ()

  • Wir haben bei Auto und Motorrad einige Erfahrung mit Änderungen und Eintragungen.

    Ein ABE ist Gold wert, Herstellervorgaben (hier Traglast) dürfen nicht unterschritten werden.

    Der Kontakt zum Prüfer ist im Vorfeld mit den vorhandenen Unterlagen aufzunehmen.

    Wenn der Erste nicht mag, eine andere Prüfstation aufsuchen, nicht abwimmeln lassen.

    So haben wir einen Prüfer gefunden, den schicken wir die Unterlagen per Mail und der sagt was ihm noch fehlt und ob es überhaupt geht.

    Oft hilft auch, wenn der Wunsch schon mal irgendwo eingetragen wurde, hilfreich, aber keine Gewähr.

    Die Prüfer mögen es nämlich sehr gern, wenn man die vorher frägt und nicht vor vollendete Tatsachen stellt.

    Twingo Techno, Absolut-Grün, Safety & Parking, Sitzheizung, Connected Services

    Bestellt am 08.10.26, Liefertermin bisher KW52, Besitzer ist die Schwiegertochter.

  • Übrigens der einzige Allwetterreifen 195/60 R16 mit Rollwiderstand A und Traglastindex 93 gibt es von Goodyear. Diese Reifen werden von Renault in Ländern wo die Bestellung mit Allwetterreifen möglich ist als Erstausrüstung aufgezogen. Klar hier geht es ja um Winterreifen aber ich bin ja nicht der einzige der dies missachtet! ;)

  • Hallo zusammen,

    mich hatte gewundert dass einige Konfiguratoren bei der Suche mit HSN/TSN bei den 16zöllern auf einen Load Index von 89 kommen.

    Ich werde mir einen Conti TS860 S holen, mit 93er LI. Den Nachfolger 870 gibt es nicht mit 93er LI.

    Mich hätte nur interessiert, welche WINTERreifen Ihr verbaut habt, mit welchem Load Index. Hat hier jemand Winterreifen ?

    Danke für die vielen Antworten. :thumbup:

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