Was die Rundumsicht angeht, bin ich eben von meinem Smart ED verwöhnt,
Von meinen drei Autos (Lodgy, Kangoo Maxi, Twingo) ist der Twingo der mit Abstand Übersichtlichste.
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Was die Rundumsicht angeht, bin ich eben von meinem Smart ED verwöhnt,
Von meinen drei Autos (Lodgy, Kangoo Maxi, Twingo) ist der Twingo der mit Abstand Übersichtlichste.
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In der nächsten Bundesratsitzung am 29. September 2026 soll über eine zusätzliche Ausnahme von der Umweltplakettenpflicht, nämlich die für Elektroautos, abgestimmt werden. Habe ich unten als Ausnahme Nr. 11 angefügt
ZitatAlles anzeigenFolgende Kraftfahrzeuge sind von Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch dann ausgenommen, wenn sie nicht gemäß § 2 Abs. 1 mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1.mobile Maschinen und Geräte,
2.Arbeitsmaschinen,
3.land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
4.zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
5.Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
6.Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen,
7.Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können,
8.Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden,
9.zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt,
10.Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen
11.
(neu) Kraftfahrzeuge mit einer Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge nach § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Ich hab vorhin dem Händler schon gesagt, dass ich keine will. Sollte das Gesetz nicht durchgehen, könne ich auch nachträglich eine bekommen. Die drucken die selbst.
Bekommt man die Plakette dann eigentlich am Stück wieder ab von der Scheibe oder zerlegt die sich beim Versuch geplantermaßen in kleine Fetzen?
Beste Grüße,
Ralph
Man nehme einen Glasschaber und entferne sie rückstandslos
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