Danke Mimi, der erste Absatz ist interessant, wörtlich steht dort:
"Um die Sicherheit, den Komfort und die Leistung Ihres Fahrzeugs auf dem Niveau eines Neuwagens zu halten, müssen Sie das Wartungsprogramm Ihres Fahrzeugs unbedingt einhalten."
Was will uns das sagen? Ich kann daraus keinen Ausschluss herauslesen, wenn ich mein Fahrzeug nicht auf dem Stand eines Neuwagens halte. Das ist beim normalen Gebrauch gar nicht möglich.
Es steht nur leicht verständlich da, das 8 Jahre und 160 000 km zum Erlöschen der Akkugarantie führen, sonst nichts.
Vielleicht täusche ich mich, aber das überzeugt mich noch nicht.
Hintergrund meiner Hartnäckigkeit ist, mein Sohn und meine Schwiegertochter werden eher nach der Werksgarantie keinen teuren Service mehr machen lassen. Darum ist es uns wichtig das hieb und stichfest zu wissen, sorry.