Beiträge von Spuermeise

    Im Nachbarforum lesen ich gerade:


    "Die Ladeklappe hat keine Verrieglung. Die kann man immer aufmachen."


    OMG. Können bzw. müssen die Twingo-E-Tech-Fahrer das bestätigen?


    Die Absätze in der Anleitung:


    "Wiederaufladen des Antriebsakkus: Fahrzeug steht, Tür/Haube/Klappe entriegelt, Zündung aus:

    – nehmen Sie das Ladekabel aus dem Ablagefach im Gepäckraum Ihres Fahrzeugs;

    – drücken Sie [auf] die Ladeklappe, um sie zu öffnen"


    sowie


    "Die Ladeklappe kann bei stehendem Fahrzeug geöffnet werden"

    hatte ich ja so interpretiert, dass es eine Verriegelung gibt.

    Renault Twingo E-Tech: Genügsamer E-Kleinwagen im Test (Paywall) (heise.de)

    Im Test muss sich der Renault Twingo mit seinem 27,5-kWh-Akku im Alltag beweisen. Er überzeugt bei sommerlichen Temperaturen als eines der sparsamsten E-Autos.

    Der Artikel von Christoph M. Schwarzer lohnt sich übrigens keineswegs zu kaufen, zwar berichtet er von einem Testverbrauch von 8,6 kWh/100 km (die Zahl sah ich noch nicht), aber auf der anderen Seite stellt er fest, dass es keine Vorkonditionierung für eine kalte Batterie im Winter gäbe (ich hatte in diesem Zusammenhang von einer Heizplatte unter der Batterie gelesen). Ansonsten ist der heise+ Artikel komplett substanzlos.

    Hier wurde mal mit der Twingo-Take-Off-Checklist für Waschstraßenbenutzung begonnen:



    Was bei der Checklist vielleicht fehlt, die Tür/Klappenverriegelung mit dem Taster rechts der Power-Taster sicherzustellen.

    Bei diesem extremen Standby-Verbrauch scheint das V2L nur was für absolute Notfälle zu sein (z.B. Notversorgung der Haustechnik bei Strom-Blackout, Notladen eines anderen E-Autos).

    Und zum Dritten, hier im Forum (sogar dieser Thread) hatte coqauvin zu Erstattung von Serviceverträgen geschrieben


    Sollte das Auto zerstört werden [...] bekommt man zeitabteilig die Kosten der Zusatzverträge zurück


    Vielleicht hat coqauvin für seinen im Mai gelieferten Twingo mittlerweile einen dieser Serviceverträge abgeschlossen, und könnte uns bitte die Stelle in den Vertragsunterlagen zeigen?

    Diese (deutsche) Webseite spricht auch von Erstattung des Servicevertrags bei Diebstahl etc:


    Servicevertrag bei Renault & Dacia | Kosten, Leistungen & Kündigung
    Der Servicevertrag bei Renault & Dacia ✓ alle Wartungspakete im Check ✓ Plus-Garantie, Sorgenfrei-Paket & Full-Service ✓ Überziehung der Kilometer & Kündigung
    carwiki.de

    "Die Servicepakete werden mit sofortiger Wirkung aufgelöst, wenn das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist. Dazu zählen beispielsweise Totalschäden durch Unfälle, Brände oder Unwetterschäden. Auch Diebstahl stellt einen Grund dar, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. Betroffene Renault- bzw. Dacia-Besitzer müssen den Diebstahl zur Anzeige bringen und schnellstmöglich den jeweiligen Vertragspartner informieren. Für Rückerstattungen gilt der Zeitpunkt der Anzeigenerstattung. Im Falle eines Fahrzeugverkaufs muss der ursprüngliche Eigentümer eine Änderungsmitteilung einreichen."


    Aber das müsste alles in den (mir unbekannten) Vertragsbedingungen der Servicepakete stehen. Falls das Ganze nicht ein Konstrukt gewiefter Renault-Händler ist.

    Ist das Auto Geschichte (Unfall) ist auch die komplette Kohle weg.


    In der Schweiz scheint ja zu gelten:

    Eine Rückerstattung erhalten Sie, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde oder

    einen Totalschaden hat. Die Höhe richet sich nach der noch offenen Laufzeit

    des Vertrages.


    Quelle: Renault Serviceverträge Schweiz

    Vielleicht sind dort die Gesetze einfach kundenfreundlicher. Trotzdem würden mich die genauen Vertragsbedinungen der Wartungspakete für Deutschland interessieren, gibt die denn kein Renault-Händler heraus?

    In der Bedienungsanleitung steht nachvollziehbarer Weise, dass man bei stehendem Fahrzeug für das Schalten auf "N" das Bremspedal drücken muss:


    "Schalten in den Leerlauf (N)

    Um bei stehendem Fahrzeug und laufendem Motor (READY) die Stellung N einzulegen, muss das Bremspedal betätigt werden, bevor der Wahlhebel eine Raste nach oben oder unten bewegt wird."

    Wenn das Fahrzeug schon in Bewegung ist, sollte das nicht so sein. Übliches Beispiel: zusammengesackter Fahrer drückt irgendwie das Fahrpedal durch, Beifahrer kann durch Wechseln auf "N" dann wenigstens die weitere Beschleunigung verhindern.


    Bei etwas über 30 km/h habe ich zunächst versucht auf "N" zu stellen. Dafür muss man ja die Bremse treten

    Ich hier im Forum ja schonmal gefragt wie das mit der Betätigung des Bremspedals beim Wechsel nach "D" oder "R" ist, weil die Online-Anleitungen in den Sprachversionen Deutsch, Englisch und Französisch dazu jeweils was anderes behaupten, aber dass man zum Schalten auf "N" auch vorher die Bremse drücken sollen muss, macht mich sprachlos.